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Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen in der häuslichen Pflege zu verbessern. Sie können nur einmal verwendet werden und sind dann "verbraucht".
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Welchen Service bietet die MainVerona UG für mich?Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Pflege zuhause eine große Herausforderung ist. Sie kann emotional, körperlich, zeitaufwendig und finanziell belastend für alle Beteiligten sein. Deshalb entlasten wir Sie von der Beantragung und der Besorgung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Auswahl Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und begleiten Sie bei der Bestellung. Wir kümmern uns für Sie um die Antragsstellung und Abrechnung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Ihrer Pflegekasse. Nach der erfolgreichen Antragstellung senden wir Ihnen monatlich versandkostenfrei die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Hause.
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Welche Produkte umfasst die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bei der Nutzung verbraucht und sind zum Einmalgebrauch gedacht. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen folgende Produkte: Einmalhandschuhe Mundschutz (OP-Masken und/oder FFP2-Masken) Schutzschürzen Fingerlinge Einmallätzchen Betteinlagen zum Wegwerfen Handdesinfektionsmittel Handdesinfektionstücher Flächendesinfektionsmittel Flächendesinfektionstücher Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln hilft pflegebedürftigen Personen, zu Hause besser zu leben. Sie sollen die Infektionsgefahr minimieren und Infektionsketten unterbrechen. Darüber hinaus soll die pflegerische Versorgung der Pflegeperson vereinfacht werden.
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Kann ich mir die Pflegehilfsmittel selber zusammenstellen?Die Pflegehilfsmittel dienen den Pflegebedürftigen und den Pflegenden zur Unterstützung der individuellen Pflegesituation. Deshalb können auch Sie und Ihre Angehörigen die Produkte individuell zusammenstellen.
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Was kosten mich die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich?Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies gilt, wenn sie zuhause von einer privaten Person betreut werden. Sie haben eine Anspruch gegenüber Ihrer Pflegekassen auf die bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln in Höhe von bis zu 42,00 € monatlich. Mainverona rechnet für Sie die Kosten jeden Monat direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, deren Kosten von allen uns bekannten Privatversicherungen zu 100,00% erstattet werden.
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Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 42,00 € im Monat?Wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind, können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro (kostenfrei) pro Monat beantragen: Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1,2,3,4 und 5) vor. Die pflegebedürftige Person lebt zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Die häusliche Pflege findet (ganz oder teilweise) mit Unterstützung von Privatpersonen statt (Angehörige, Nachbarn, etc.). Die Leistungen eines Pflegedienstes dürfen Sie selbstverständlich zusätzlich beanspruchen. Gesetzliche Grundlagen für die Kostenübernahme sind § 78 Abs. 1 SGB XI und § 40 Abs. 2 SGB XI.
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Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?Ja, Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbraucht besteht auch dann, wenn Sie von einem Pflegedienst gepflegt werden. Entscheidend ist: Die häusliche Pflege findet mit Unterstützung einer Privatperson statt. Der Pflegedienst darf Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht zur Körperpflege verwenden.
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Wie hoch sind die Versandkosten?Der Versand ist für Sie kostenlos. Als Kunde von MainVerona entstehen Ihnen keine Kosten.
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Gehören auch FFP2-Masken zu den Pflegehilfsmitteln?Sie können FFP2-Masken kostenfrei mitbestellen.
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Welche Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?Alle gesetzlichen Pflegekassen übernehmen die Kosten, wenn die rechtlichen Kriterien erfüllt sind.
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Wie lange besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel?Die meisten Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit. Andere bewilligen die Pflegehilfsmittel für ein Jahr. In diesem Fall wird der Antrag erneut gestellt. Die Pflegekasse prüft dann, ob der Gesundheitszustand weiterhin Pflegehilfsmittel benötigt.
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Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ablehnt?Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel ablehnen, erhalten Sie keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Es entstehen für Sie keine Kosten.
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Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?Mainverona bietet zwei Wege, wie Sie Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen können. Sie können die jeweiligen Anträge auf der Website von Mainverona herunterladen und diese ausfüllen. Oder Sie nutzen einfach unseren Webshop. Dort werden Sie in einfachen Schritten durch die Bestellung begleitet. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben.
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Kann ich den Inhalt meiner Lieferung ändern?Ja. Sie können die Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch jeden Monat ändern. Wenn Sie merken, dass Sie mehr Masken und weniger Handschuhe brauchen, ändern wir Ihre Auswahl gerne für Sie. Für Änderungswünsche rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.
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Wo kann ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Anträgen & Kostenübernahme beraten lassen?Für mehr Informationen zum Thema Pflege können Sie uns gerne anrufen. Sie können folgende Stellen kontaktieren: Ihren Hausarzt Facharzt Die behandelnde Klinik Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse Sozial- und Pflegedienste Das Sozialamt Die Seniorenberatung
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